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Informationen zu Minijobs und Gleitzone (Midijobs)
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• Geringfügige Beschäftigungen
(bis € 400.00/Monat oder "kurzfristig")
• Jobs innerhalb der Gleitzone
(von € 400.01 bis
800.00/Monat)
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Beiträge in der Gleitzone
Wer monatlich zwischen 400.01 und
800.00 Euro verdient, muss
weniger Beiträge zahlen. Grund: In dieser "Gleitzone" unterliegt nur ein Teil des Entgelts der Beitragspflicht. Wie hoch die Beiträge genau sind, erfahren Sie hier:
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Berechnungsdaten
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Arbeitsentgelt
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,
€ brutto
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gezahlt für 1
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Berechnung für 2
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Beitragssatz KV
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% (ab 2009 automatisch)
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Beitragssatz PV
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automatisch
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Zusatzbeitrag PV 3
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(wg. Kinderlosigkeit)
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Beitragssatz RV
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automatisch
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Beitragssatz AV
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automatisch
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Bundesland
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Gleitzone RV 4
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ja nein
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Insolvenzgeldumlage 5
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automatisch
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Mehrfachbeschäftigte
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Ggf. weitere Entgelte 6
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,
€ brutto/Monat
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1 Teilmonate
Wird die Beschäftigung z. B. am 15.09. aufgenommen, wird das Entgelt im September für 16 Tage gezahlt (15.09. bis 30.09.).
2 Berechnungszeitraum
Bitte wählen Sie hier den Zeitraum aus, in den die zu berechnenden Beiträge fallen.
3 Zusatzbeitrag Pflegeversicherung
"Kinderlose" zahlen in der Pflegeversicherung seit 01.01.2005 einen Zusatzbeitrag. Dieser ist vom Versicherten alleine zu zahlen (Ausnahme: Rentner, die vor 1940 geboren sind, sowie Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 23).
4 Hinweis zur "Gleitzone RV"
Bitte markieren Sie hier nur dann "nein", wenn Sie einen Antrag auf Berechnung der Rentenbeiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt (zwecks Beibehalt der Rentenansprüche) gestellt haben. Die Gleitzonenberechnung gilt dann nicht für die RV.
5 Insolvenzgeldumlage
Seit 01.01.2009 sind die Krankenkassen für den Einzug der Insolvenzgeldumlage zuständig (zuvor die Unfallversicherung). Ihre Höhe wird per Rechtsverordnung festgelegt.
6 Weitere Entgelte (Mehrfachbeschäftigte)
Im Rahmen der Gleitzonenregelung werden alle Entgelte zusammengerechnet, die aus "versicherungspflichtigen" Beschäftigungen erzielt werden (mehr Infos).
7 Arbeitgeberumlagen U1/U2
Die Umlage U1/U2 ist jeweils nur vom Arbeitgeber zu tragen.
Entsprechende Beitragssätze finden Sie in den Kassenprofilen von krankenkassen-direkt.de
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